

Mitbringen von Speisen und Getränken
Immer wieder gibt oder gab es Diskussionen, warum das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestattet ist. Als wir dieses in der Vergangenheit geduldet hatten, wurden teilweise in großen Mengen, sozusagen körbeweise eigene Lebensmittel mitgebracht. Teilweise wurde hierfür von uns sogar gefordert, Geschirr oder Besteck zur Verfügung zu stellen.
Als dann noch Gäste, die sich über unsere Gastronomie verpflegen wollten, keine Sitzplätze fanden, weil Selbstverpfleger diese besetzt hatten, mussten wir reagieren.
Höhere Entsorgungskosten, verärgerte Bistrogäste, oder diejenigen, die es hätten werden wollen, haben uns leider keine andere Wahl gelassen.
Deshalb können wir ohne Ausnahme das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestatten.
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt grundsätzlich bei den Eltern.
Kinder unter 8 Jahre haben Zutritt nur in Begleitung eines Erwachsenen.
Kinder ab 8 Jahren dürfen mit einer schriftlichen Vollmacht der Eltern unsere Schatzhöhle auch allein besuchen.
Die Aufsichtspflicht wird mit der Vollmacht nicht auf die Mitarbeiter oder den Betreiber der Schatzhöhle übertragen!